Downloads
Ausfallhonorar-Vereinbarung
Bitte haben Sie Verständnis, dass vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, in jedem Fall rechtzeitig abgesagt werden müssen. Für den Fall, dass solche Termine nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, wird ein
Ausfallhonorar erhoben.
|